Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) (Stand: 1.12.2015)
Verkaufs-, Liefer-, Montage-, Wartungs- und Reparaturbedingungen
1. Allgemeines
Alle Aufträge werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt.
Widersprechende Bedingungen des Käufers sind unwirksam, ohne dass es eines Widerspruchs von
Seiten des Verkäufers bedarf. Bei laufender Geschäftsbedingung sind diese Bedingungen auch dann
Vertragsinhalt, wenn sie dem Einzelvertrag nicht ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Die evtl.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat auf die übrigen keinen
Einfluss. Mündliche Abreden oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der
Schriftlichen Vereinbarung.
2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind stets unverbindlich (freibleibend). Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes aufzufassen. Der Auftrag ist durch uns erst angenommen, wenn er unsererseits schriftlich bestätigt
wird.
Für den Umfang der Lieferung oder Leistung sind unsere Auftragsbestätigung und nachstehende Bedingungen
allein maßgebend. Abänderungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
Diese Bedingungen ersetzen unsere früheren Lieferbedingungen. Sie gelten bis zum Inkrafttreten neuer
Lieferbedingungen, auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Besteller.
Beinhaltet der Lieferumfang auch die Überlassung von Software gilt folgendes: Sämtliche Rechte, insbesondere
Urheber- wie Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte verbleiben grundsätzlich bei uns, es sei denn, wir hätten
diese aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung auf den Besteller übertragen. Dem Besteller ist lediglich
ein Nutzungsrecht eingeräumt, die Software zu dem vertraglich vorausgesetzten bzw. sich aus der Natur der
Sache ergebenden Zweck zu nutzen.
3. Preise
Die Preise verstehen sich ab jeweiligem Werk. Sie schließen Verpackung, Transport, Montage und sonstige
Kosten nicht ein. Die Lieferung erfolgt zu den am Tag des Versandes gültigen Preisen und Bedingungen.
4. Lieferung
Der Verkäufer versendet, auch bei Frankolieferung, auf Gefahr des Empfängers und wählt den Versandweg
und Versandart. Zweckentsprechende Verpackung wird vom Verkäufer mit gebotener Sorgfalt, aber ohne
Übernahme einer Haft bewirkt.
Die Gefahr der verkauften Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur,
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung beauftragten Person oder Anstalt ausgeliefert
hat, spätestens jedoch ab Verlassen des Werkes oder Lagers, und auch zwar auch dann, wenn der Käufer
besondere Anweisungen gegeben hat.
Bei allen Aufträgen ist der Verkäufer berechtigt, Teillieferungen zu machen und zu berechnen, die jeweils
nach Verfall der einzelnen Rechnungen zu bezahlen sind.
Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, Zahlungseinstellung, Beantragung eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens oder Leistung der Eidesstattlichen Versicherung sowie Bekanntwerden von sonstigen
Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen (z.B. Absagen einer Leasinggesellschaft,
die nicht gesicherte Finanzierung) ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung von einer vollen oder teilweisen
Vorauszahlung abhängig zu machen oder die Lieferung solange zurückzuhalten, bis die Zahlung gesichert
ist (Nachweis). Hilfsweise ist der Verkäufer in derartigen Fällen berechtigt, von allen etwaigen
Lieferverpflichtungen ohne Fristsetzung zurückzutreten.
Lieferzeiten werden vom Verkäufer nach bestem Ermessen genannt und sind so gesetzt, dass sie mit
Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Bei verspäteter Lieferung erkennt der Verkäufer
Schadensersatzansprüche oder Rücktritt vom Kauf nicht an.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum vor, an allen von ihm geliefertem Waren und den aus der
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung dieser Waren entstehenden neuen Waren, und zwar bis zur
Erfüllung aller Forderungen gegen den Käufer, einschließlich des Kontokorrentsaldos und der Zinsen und
Kosten bei etwaiger Rechtsverfolgung.
Macht der Verkäufer im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung des Eigentumsanspruches seinen
Eigentumsvorbehalt geltend, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von etwaigen Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen des
Vorbehaltseigentums sofort schriftlich per Einschreiben zu unterrichten sowie den Pfändenden etc. auf das
Vorbehaltseigentum hinzuweisen. Eine Verfügung über gelieferte Ware außerhalb des ordentlichen
Geschäftsbetriebes, z.B. durch Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Beleihung ist dem Käufer
untersagt.
Im Falle der Nichterfüllung durch den Käufer hat der Verkäufer das Recht, die Räume oder Plätze zu
betreten, in denen sich die gelieferten Gegenstände befinden und diese ohne vollstreckbaren Titel an sich zu
nehmen, auch wenn sie mit dem Gebäude oder Platz fest verbunden sind. Ausbaukosten oder Beschädigungen
am Fußboden gehen zu Lasten des Käufers.
6. Mängelhaftung und Schadensersatz
Der Käufer hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Eingang zu prüfen und alle Mängel und
Unvollständigkeiten spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Fristgemäß gemeldete
Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer nachweist, dass die Mängel nicht auf falschen
Einbau, falsche Inbetriebnahme, ordnungswidrige Bedienung und Behandlung der Ware zurückzuführen ist.
Eine Gewährleistung der Brauchbarkeit der Ware zu dem beabsichtigten Zweck kann nicht übernommen
werden.
Die anwendungstechnischen Beratungen, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind unverbindlich und
und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Ware und auf Ihre Eignung für die beabsichtigten
Verfahren und Zwecke.
Werden bei bestimmten Maschinen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen bauseitige Vorbereitungen
Erforderlich, wie z.B. die Erstellung von Betonfundamenten, so ist dies stets vom Käufer auf eigene Kosten zu
veranlassen. Die notwendigen Mauerarbeiten sind auch dann vom Käufer vornehmen zu zu lassen,
wenn der Verkäufer die Montage übernimmt oder durch Dritte bewirken lässt.
Eine Warenrücksendung darf erst dann erfolgen, wenn sich der Verkäufer mit der Rücksendung schriftlich
einverstanden erklärt hat. Erfolgt dennoch eine Rücksendung ohne dessen Zustimmung, so lagert diese
Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen, die
im Zusammenhang mit der gelieferten Ware entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung oder
Haftung.
In jedem Fall ist der Verkäufer nur schadensersatzpflichtig im Rahmen seiner eigenen Gewährleistungsansprüche
gegen den jeweiligen Lieferanten. Auf Verlangen des Käufers tritt der Verkäufer ihm seine
Gewährleistungsansprüche ab.
7. Montage, Wartung und Reparatur
Wir führen vereinbarte Montage-, Wartungs- und Reparaturleitungen auf der Grundlage nachfolgender
Regelung durch. Soweit Vorleistungen des Käufers zu erbringen sind, haftet dieser für die zeit- und
Fachgerechte Ausführung auf der Grundlage der von und zur Verfügung zu stellenden Informationen,
Skizzen sowie sonstigen Planungsunterlagen, wie sie in der Auftragsbestätigung angeführt sind. Der Käufer
hat sich vor dem von uns mitzuteilenden Einbau-, Montage-, oder Reparatur-Termin darüber zu vergewissern,
dass seine Vorleistungen ordnungsgemäß sind. Kommt eine Montage aus vom Käufer zu vertretenden Gründen
nicht in Betracht, hat er uns durch die vergebliche Anfahrt entsprechenden Kosten zu ersetzen.
Entsprechendes gilt für den Fall der Leistungserbringungen an Computeranlagen. Hier obliegt dem Käufer
Die Sicherung seiner Daten, die durch die Erbringung unserer Leistungen gefährdet werden können.
Die Kosten des Transportes der zu montierenden Gerätschaften gehen ebenso zu Lasten des Käufers wie
Abladehilfen u.ä., es sei denn, wir hätten anderes vereinbart.
Der Käufer hat weiter auf seine Kosten sicher zu stellen, dass die Räumlichkeiten zur Montage geegnet
sind, sowie dass der erforderliche Stromanschluss vorhanden ist.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden unsere Leistungen entsprechend ihrem
Zeit- und Arbeitsaufwand auf Grundlage der jeweils gültigen Stundensätze abgerechnet. Abzurechnen
Sind zusätzliche Kosten für An- und Abreise, Übernachtungen und Auslösung.
Der Käufer ist verpflichtet, sich unverzüglich vom ordnungsgemäßen Zustand der von uns erbrachten
Leistung zu überzeugen und diese abzunehmen, bzw. festgestellte Mängel zu rügen. Die Leistung gilt als
abgenommen, wenn die Gerätschaft im Werkstatt- oder Geschäftsbetrieb in Betrieb genommen wird.
Sie gilt weiter als abgenommen, wenn nicht innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Leistung
schriftlich eine begründete Mangelrüge erhoben wird. Unberührt bleibt das Recht des Käufers nachträglich
bekannt werdende Mängel anzuzeigen und deren Beseitigung im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtungen
zu verlangen.
Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in unser Eigentum über, es sei denn, wir vereinbaren mit
dem Käufer eine Anrechnung.
8. Haftung
Wir haften auf Schadensersatz und Ersatz der vergleichbaren Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB
(nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, oder Körpers oder der Gesundheit,
c) wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie
d) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
e) aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder
f) aufgrund sonstiger zwingender Haftung.
Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie
gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
9. Eigenes Rücktrittsrecht
Sofern unvorhergesehene Ereignisse die nicht durch unseren Willen bedingt sind, wie z.B. höhere
Gewalt, behördliche Eingriffe, Ausfall der Geschäftsleitung (durch z.B.Krankheit), Streiks und sonstige
Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung
nachweisbar rechtzeitig bestellter Waren.
Die vorerwähnten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Lieferverzuges entstehen.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist 7 Tage nach dem Datum der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei sofortiger Barzahlung
werden 2% Skonto auf den Warenpreis gewährt, wenn alle früheren Forderungen des Verkäufers gegenüber
dem Käufer erfüllt sind. Als Rechnungsdatum gilt spätestens der Tag des Versandes.
Rechnungen für Reparaturen und Montagen sind sofort zahlbar ohne Abzug.
Die Hereinnahme von eigenen oder fremden Akzepten behält sich der Verkäufer auf jeden Fall vor.
Wechsel oder Schecks können nur zahlungshalber genommen werden, wobei alle Nebenkosten zu Lasten
des Käufers gehen. Für Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt.
Geht ein vom Käufer gegebener Wechsel oder Scheck zu Protest, werden sämtliche offenstehenden
Zahlungen sofort fällig. Weitere Wechsel oder Schecks mit späteren Fälligkeitsterminen sind dann vom
Käufer sofort in bar zu zahlen. Nach Fälligkeit der Forderungen hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe
von 2% über dem Landeszentralbank-Diskontsatz zu zahlen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Käufers wegen irgendwelcher
Gegenansprüche ist nicht statthaft.
Die Aufhebung einer Kreditgewährung – auch innerhalb der Zahlungsfristen entsprechen diesen
Zahlungsbedingungen – bleibt dem Verkäufer jederzeit vorbehalten. Dieser ist auch berechtigt, jederzeit
ohne Angabe von Gründen eine nach seinem Urteil ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Ohne eine
derartige Sicherstellung wird die Forderung sofort fällig.
Hat der Verkäufer Vorleistung in Form von Barzahlungen etc. geleistet, so findet eine Verzinsung nicht
statt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Bezahlung ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist das für unseren
Geschäftssitz örtliche Gericht. Soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Gesetzes zur
Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) Bedingungsteile unwirksam
sind, wird vereinbart, dass insoweit unwirksame Bedingungsteile durch gesetzlich zulässige Regelungen,
insbesondere die nach dem AGB-Gesetz für die jeweiligen Tatbestände vorgesehenen Bedingungsregelungen,
ersetzt werden. Dies gilt insbesondere für Geschäfte mit Nichtkaufleuten.